Lüftungsbefund nach § 13 AStV in Wien
Der § 13 AStV-Befund ist die gesetzlich vorgeschriebene Inspektion mechanischer Lüftungsanlagen in Arbeitsstätten. Ohne aktuellen Befund kann die Haftpflichtversicherung im Schadensfall die Leistung verweigern – ein Risiko, das jede Wiener Gastronomie, jedes Büro mit Lüftungsanlage und jeder Industriebetrieb kennt.
Wir koordinieren die Inspektion in Wien und Umgebung gemeinsam mit konzessionierten Partnerbetrieben, die nach RSOE 6000 arbeiten. Sie bekommen ein nachvollziehbares Befundprotokoll, eine klare Mängelklassifikation und eine Empfehlung für die nächsten Schritte – aus einer Hand.
Anfrage
Situation, Standort und Ziel kurz beschreiben.
Vorbereitung
Fotos, Zugang und vorhandene Unterlagen mitsenden.
Nächster Schritt
Rückfrage, Termin oder Prüfung gezielt vorbereiten.
Wer ist betroffen?
Die Arbeitsstättenverordnung (AStV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, mechanische Lüftungsanlagen regelmäßig prüfen zu lassen. Betroffen sind alle gewerblich genutzten Räume mit raumlufttechnischer Anlage.
- Gastronomie, Großküchen, Hotels mit Küchenabluft
- Büros, Verwaltung, Co-Working-Spaces ab definierter Größe
- Einzelhandel, Einkaufszentren mit Klimatisierung
- Industrie, Werkstätten, Produktionshallen
- Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen
- Schulen, Kindergärten, öffentliche Gebäude
Was wird geprüft?
Die Inspektion folgt der Norm RSOE 6000 und umfasst Sichtkontrolle, hygienische Bewertung und Funktionsprüfung.
- Zuluft- und Abluftkanäle: Verschmutzungsgrad, Korrosion, Undichtigkeiten
- Filter: Standzeit, Beladung, Verkeimung
- Wärmetauscher, Register, Befeuchter
- Ventilatoren, Antriebe, Motorlager
- Brandschutzklappen (Funktionsprüfung nach ÖNORM H6031)
- Außenluft- und Fortluftöffnungen
Versicherungsschutz nicht verlieren
Ein fehlender oder veralteter § 13 AStV-Befund führt in der Praxis dazu, dass Haftpflichtversicherer im Schadensfall – etwa bei einem Küchenbrand durch verfettete Abluft – die Leistung kürzen oder verweigern. Der Befund ist Ihr Nachweis über die Sorgfaltspflicht.
Fragen & Antworten
Kurz beantwortet.
Die häufigsten Fragen, die wir vor dem Termin geklärt bekommen.
Wie oft ist der Befund Pflicht?
Je nach Anlage und Nutzung jährlich (z. B. Großküchen) oder im Zwei-Jahres-Rhythmus (Büro/Gewerbe). Die Frequenz ergibt sich aus AStV und Vorgaben der Anlage.
Was kostet ein Lüftungsbefund in Wien?
Die Kosten richten sich nach Anlagengröße und Aufwand. Für eine Standardküche in Wien liegen typische Befunde im niedrigen vierstelligen Bereich. Nach kurzer Vorabklärung erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Wer darf den Befund ausstellen?
Befundberechtigt sind nach RSOE 6000 geschulte Sachkundige. Wir arbeiten mit konzessionierten Partnerbetrieben zusammen, die diese Qualifikation nachweisen.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Mängel werden nach RSOE 6000 klassifiziert: leichte Mängel (Energie/Komfort), schwere Mängel (sofortige Behebung nach § 27 AStV). Sie erhalten einen Maßnahmenplan und ein Angebot für die Sanierung.
Wie lange dauert eine Inspektion?
Für eine durchschnittliche Wiener Gastro-Anlage rechnen Sie mit einem halben Tag vor Ort plus 1–2 Tage Auswertung und Berichterstellung.
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